Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnitt'ernte
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Schnitter
Schnitterbelohnung
Schnitterbrot
Schnitterfrontag
Schnittergarbe
Schnittergeld
Schnitterheller
Schnitterin
Schnitterlohn
Schnitt'ernte
, f.
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wie Schnitt (I)
- es soll alle jahr nach jeden orts gelegenheit acht tage vor der schnitt-erndte in jedweder superintendentur ... ein general-schul-examen mit allen schülern gehalten werden1642/85 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 339Faksimile - in Google Books