Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnitt'ernte

Schnitt'ernte

, f.

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wie Schnitt (I) 
  • es soll alle jahr nach jeden orts gelegenheit acht tage vor der schnitt-erndte in jedweder superintendentur ... ein general-schul-examen mit allen schülern gehalten werden
    1642/85 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 339