Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnitzgeld
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Schnitzer
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Schnitzgeld
, n.
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wie Schnitz (II)
- es sey an steuren, schnitzgellt, zinsen ... ungellten ... und andern gefellen und nutzungen ... wie auch ir durchlaucht solches alles järlich ... zu geniessen haben1571 FreiburgHlGeistUrk. II 463Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Stuttgart
- die unterthanen der graffschaft Vaduz geben jährlich schnitz-geld, dagegen sye ein herrschaft gegen röm. reich aller anlagen vertritt1613 JbLiechtenstein 6 (1906) 31