Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnitzgeld

Schnitzgeld

, n.

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wie Schnitz (II) 
  • es sey an steuren, schnitzgellt, zinsen ... ungellten ... und andern gefellen und nutzungen ... wie auch ir durchlaucht solches alles järlich ... zu geniessen haben
    1571 FreiburgHlGeistUrk. II 463
  • die unterthanen der graffschaft Vaduz geben jährlich schnitz-geld, dagegen sye ein herrschaft gegen röm. reich aller anlagen vertritt
    1613 JbLiechtenstein 6 (1906) 31