Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnödigkeit

Schnödigkeit

, f.

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Schändlichkeit, Unehrenhaftigkeit
  • es ist aber eyn nachrichter ... in des fuͤrsten ... schutz vnnd schirm, also, daß es gar vnbillich, wann man von schnoͤdigkeyte wegen des ambtes jhn wolte schlahen oder vergewaͤltigen
    1565 Damhouder,Praxis 265v
  • wann eyn solche schwangere weibesperson, eher denn die frucht das leben empfangen, von jergend eynem, auff das sie dieselbige vor der zeite, durch etliche schaͤdliche dinge oder artznej verderbt von sich tribe, were sie nicht alleyn ... mit verbannunge, sondern ... am leben zustraffen: vnd solches von wegen der abschewlichen schnoͤdigkeyte des angenommenen geltes, welche man eyne mordbestallung zunennen pflegt
    1565 Damhouder,Praxis 124r