Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnüdelhaube

Schnüdelhaube

, f.

auch Schnudel- 
Kasse (in Helmform?) bei einem Ritterturnier, aus der die Kosten des Turniers bestritten werden
  • die jenen, die also von gemeyner ritterschafft die fursten ... zu ersuchen reitten werden, sollen ir zerung eygentlich auffschreiben vnd mercken, die ine[n] dann awß der schnudelhawbn in darlegung der rechnung widder werden soll
    1478 BambBer. 45 (1882) 90
  • er [Turniergenosse] habe dann vorhin sein anlegung der zerung nach gepüre inn die schnudelhawbn gegeben, als dann des tornirs recht vnd gewonhait ist
    1478 BambBer. 45 (1882) 95
  • vermerckt das einemen unnd anlegen in die schnüdlhauben thut ... lviiij gld. r. ... dem schreiber ditz thurners xxiiij gld. r.
    1487 L.A.v. Gumppenberg, Die Gumppenberger auf Turnieren (Würzburg 1862) 153