Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnupftuch
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schnöde
Schnödewort
Schnödigkeit
schnödiglich
schnorren
Schnorrer
Schnüdelhaube
Schnupftuch
, n., m.
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Taschentuch, ua. als Unterpfand bei einem Verlöbnis
- [Spielleute sollen] sich des unzimlichen begerens der schnuptücher, hosenbendel, feldzeichen ... enthalten1616 Kramer,VolkslAnsbach 212
- [bei der Verlobung hatte sie] ihm auch ein schnupftuch gegeben1662 Beck,DanzigerNehrung 41
- [zehenpfennigs-knechts salario:] von einer erbschafft ... hat er einen schnupftuch und eine serviette zu genießen1701 Voigt,BeitrHambVwg. II 79
- [dem Pfarrer steht zu:] von einer jeden braut ein schnupf-tuch, das ist bald von nestel, bald von lauter tuch ... und wenigstens 15 alb. wert1742 FriedbergGBl. 4 (1921) 40
- der unnoͤtige aufwand mit denen handschuhen und schnupftuͤchern so einigen personen gegeben, [wird bey hochzeiten] gaͤnzlich abgestellet1754 Walch,Beitr. V 234
- [ein ehe-verspruch gilt für verbindlich, wann] in gegenwart einiger zeugen ... ein schnupf-tuch oder geld gegeben und respective angenommen worden1777 Hessen/ZVk. 13 (1903) 377