1Schnur, f., m., n., auch Schnüre; (Schnar), f.
1Schnur, f., m., n., auch Schnüre; (Schnar), f.
Faden, Band, Kordel, dünnes Seil, Strick
als Richtschnur (I), Band zur Bestimmung gerader Richtung; ua. bei Landvermessung und Grenzziehung; meton. die Landvermessung selbst, auch: Grenze, Grenzlinie; nach dem/der Schnur gerade, exakt, genau
bei Jagd und Fischerei, als Fangschlinge, Angelschnur uä.
bei Akten und Urkunden, zum Zusammenbinden oder Anhängen des Siegels
als Ziertextilie, Kurzware, Schmuckband; als militärisches Rangabzeichen; auch: Perlenschnur (Beleg 1648)
zur Befestigung, Aufhängung von etw., zB. als Halteriemen am Gewehr
als Waffe
ein Längenmaß bzw. das entspr. Messinstrument in Form einer ¹Schnur (I), Maßband; zT. auch verkürzt für Quadratschnur als Flächenmaß; in die Schnur greifen Vermessungsarbeiten behindern (vgl. Schnurgriff)
in Handel, Handwerk, Fischerei, bei der Landvermessung uä.
im Bergwesen; mit verlorener Schnur bezeichnet die Vorläufigkeit einer Vermessung
in Livland: ein Grundstück best. Größe
in Trier: Bestimmung der Größe eines Weinfasses (mittels einer ¹Schnur (II)) zur Berechnung der auf den Wein zu leistenden Abgabe; meton. die Abgabe
gebräuchliches, gewöhnliches Maß in Recht und Sitte; der Schnur nach den Gebräuchen/ (Rechts-)Gewohnheiten entsprechend; die Schnur übertreffen, über die Schnur treten uä. sich ungebührlich, unangemessen verhalten