1Schnur, f., m., n., auch Schnüre; (Schnar), f.

Faden, Band, Kordel, dünnes Seil, Strick
    als Richtschnur (I), Band zur Bestimmung gerader Richtung; ua. bei Landvermessung und Grenzziehung; meton. die Landvermessung selbst, auch: Grenze, Grenzlinie; nach dem/der Schnur gerade, exakt, genau
    bei der Folter, ua. beim sog. Aufziehen und der Schnürung
    bei Jagd und Fischerei, als Fangschlinge, Angelschnur uä.
    bei Akten und Urkunden, zum Zusammenbinden oder Anhängen des Siegels
    als Ziertextilie, Kurzware, Schmuckband; als militärisches Rangabzeichen; auch: Perlenschnur (Beleg 1648)
    zur Befestigung, Aufhängung von etw., zB. als Halteriemen am Gewehr
    als Waffe
ein Längenmaß bzw. das entspr. Messinstrument in Form einer ¹Schnur (I), Maßband; zT. auch verkürzt für Quadratschnur als Flächenmaß; in die Schnur greifen Vermessungsarbeiten behindern (vgl. Schnurgriff)
    in Handel, Handwerk, Fischerei, bei der Landvermessung uä.
    im Bergwesen; mit verlorener Schnur bezeichnet die Vorläufigkeit einer Vermessung
ein Grubenmaß; Grubenfeld mit einer best. Ausdehnung und Tiefe
in Livland: ein Grundstück best. Größe
in Trier: Bestimmung der Größe eines Weinfasses (mittels einer ¹Schnur (II)) zur Berechnung der auf den Wein zu leistenden Abgabe; meton. die Abgabe
gebräuchliches, gewöhnliches Maß in Recht und Sitte; der Schnur nach den Gebräuchen/ (Rechts-)Gewohnheiten entsprechend; die Schnur übertreffen, über die Schnur treten uä. sich ungebührlich, unangemessen verhalten