Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnurgewicht

Schnurgewicht

, n.

Gewicht (I) mit einer 1Schnur (I) als Aufhängung
  • [Befehl,] daß sie eine wag mit silber und schnurgewichten, item eine rechte ehl und maß ... aufs rathauß alhier ... verschaffen und allen denjenigen so mit gewicht, ehl und maß alhier handlen, befehlen, daß sie ihre gewichter ... nach solchen abziehen und ... im handel gebrauchen
    1664 AnnNassau 36 (1906) 66
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