Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnurmacherhandwerk

Schnurmacherhandwerk

, n.

Tätigkeit, Gewerbe, Zunft der Schnurmacher 
  • soll kein maister des schnurmacherhanndtwercks einigen jungen, der noch nicht zwölff jar als ist, uff weniger zeit nicht alß drey jar zu lernen annehmen
    1592 FrankfZftUrk. I 409
  • daß ... dardurch [schnur-muͤhlen] gedachtes ... schnuͤrmacher- und posamentirer-handwerck von tag zu tag abnehme
    1685 RAbsch. IV 153