Schnurmühle, f.

mechanisierter Webstuhl, Webmaschine zur Herstellung von Bändern und Borten; zum Schutz der Schnurmacher häufig verboten
  • die einfuͤhrung einiger ausserhalb dieses staatsgebieth [Niederlanden] auff sothanen schnuͤrmuͤhlen verfertigten sorten von banden [wird] verbotten
    DiarEurop. 37 (1678) 86
  • kayserliches edict ins reich wegen abschaffung der so genannten muͤhl-stuͤhle oder schnur-muͤhlen
    1685 RAbsch. IV 153 Faksimile
  • die schnurmuͤhlen, welche ... verboten waren, wurden [1765] ... nicht allein erlaubet, sondern darauf sogar eine praͤmie von 50 thlrn. ausgesetzet
    1793 Schwarz,LausWB. III 294 Faksimile