Schnurmühle, f.
Schnurmühle, f.
mechanisierter Webstuhl, Webmaschine zur Herstellung von Bändern und Borten; zum Schutz der Schnurmacher häufig verboten
vgl.
1Schnur (I 5)
-
die einfuͤhrung einiger ausserhalb dieses staatsgebieth [Niederlanden] auff sothanen schnuͤrmuͤhlen verfertigten sorten von banden [wird] verbottenDiarEurop. 37 (1678) 86
-
kayserliches edict ins reich wegen abschaffung der so genannten muͤhl-stuͤhle oder schnur-muͤhlen1685 RAbsch. IV 153 Faksimile
-
die schnurmuͤhlen, welche ... verboten waren, wurden [1765] ... nicht allein erlaubet, sondern darauf sogar eine praͤmie von 50 thlrn. ausgesetzet1793 Schwarz,LausWB. III 294 Faksimile