Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnurmühle

Schnurmühle

, f.

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mechanisierter Webstuhl, Webmaschine zur Herstellung von Bändern und Borten; zum Schutz der Schnurmacher häufig verboten
  • die einfuͤhrung einiger ausserhalb dieses staatsgebieth [Niederlanden] auff sothanen schnuͤrmuͤhlen verfertigten sorten von banden [wird] verbotten
    DiarEurop. 37 (1678) 86
  • kayserliches edict ins reich wegen abschaffung der so genannten muͤhl-stuͤhle oder schnur-muͤhlen 
    1685 RAbsch. IV 153
  • die schnurmuͤhlen, welche ... verboten waren, wurden [1765] ... nicht allein erlaubet, sondern darauf sogar eine praͤmie von 50 thlrn. ausgesetzet
    1793 Schwarz,LausWB. III 294
unter Ausschluss der Schreibform(en):