Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnurmühle
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Schnürmacherin
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Schnurmühle
, f.
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mechanisierter Webstuhl, Webmaschine zur Herstellung von Bändern und Borten; zum Schutz der Schnurmacher häufig verboten
vgl.
1Schnur (I 5)
- die einfuͤhrung einiger ausserhalb dieses staatsgebieth [Niederlanden] auff sothanen schnuͤrmuͤhlen verfertigten sorten von banden [wird] verbottenDiarEurop. 37 (1678) 86
- kayserliches edict ins reich wegen abschaffung der so genannten muͤhl-stuͤhle oder schnur-muͤhlen1685 RAbsch. IV 153Faksimile (ca. 108 KB)
- die schnurmuͤhlen, welche ... verboten waren, wurden [1765] ... nicht allein erlaubet, sondern darauf sogar eine praͤmie von 50 thlrn. ausgesetzet1793 Schwarz,LausWB. III 294Faksimile (ca. 116 KB)