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Schock

, m., n., Schochen, m.
I ein Mengenmaß für Getreide(garben), Reisig uä.; Garbenstand, Haufen, Bund; auch: eine best. Anzahl Garben; häufig bei der Bemessung des Zehnten
II ein Stückmaß, eine Recheneinheit: meist 60 Stück, regional stark variierend
  • 1 von Münzen; insb. in Sachsen als (neuer) Schock Groschen 60 Groschen, wovon ein alter Schock ein Drittel ist; zT. verkürzt für Schockgroschen 
  • 2 in Bezug auf Längen- und Volumenmaße
  • 3 für Waren und sonstige Gegenstände
III eine Berechnungseinheit für den Wert von versteuerbarem (Grund-)Vermögen, als Bemessungsgrundlage für die Schocksteuer; auch die Steuer selbst
IV ein Maß für (Brenn-)Holz und Reisig; Gebinde
V ein Volumenmaß für Flüssigkeiten
VI wie Schocktuch 
für Schocktuch festgelegte Breite

1schocken

, v., schochen, v.
Getreidegarben, Heu uä. in Haufen setzen; nach Haufen zählen; mit einer nach Schock (I) berechneten (Zehnt-)Steuer belegen
in Bewegung sein; zittern
(zunftgebundener) Handwerker, der Draht herstellt
Bez. für unterschiedliche Groschenmünzen, von denen urspr. sechzig Stück auf eine Mark bzw. einen Gulden gehen
nach Schock (IV) verkauftes Holz
einfaches Leinen, das in 60 Ellen hergestellt und verkauft wird
nach Anzahl der hergestellten Werkstücke (gezählt in Schock (II 3)) bezahlter Handwerkergeselle
in Schock (IV) bemessenes Reisigbündel
nach Schockwert (II) bemessene Grundsteuer
einfaches Leinen einer best., nach Schock (II 2) berechneten Länge, zB. von einem Schock (= 60) Ellen
Handel mit Schocktuch 
nach Stückzahl entlohnte Arbeit; volle Schockwerke Wochenarbeitssoll

Schockwert

, n., m.
I Wert, Preis in Höhe eines Schocks (II 1) einer best. Währung
II in Schock (III) bemessener Wert eines Grundstücks; als Bemessungsgrundlage der Schocksteuer 
I (Anzahl an) Schocken (I) 
II Menge von 60 Stück?
nach Schocken (I) bemessene (Zehnt-)Abgabe