Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schockgroschen

Schockgroschen

, m.

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Bez. für unterschiedliche Groschenmünzen, von denen urspr. sechzig Stück auf eine Mark bzw. einen Gulden gehen
  • ein alt schock oder schockgroschen seyn 60 behmische groschen, als der alten johanser vnd grinsinger, der 24 auff ein goltguͤlden, vnd schier auß feinem silber geschlagen
    T. Friese, Müntz Spiegel (Frankfurt 1592) 158
  • [Buchtitel:] von ankunfft, gepräge, gewicht und werth derer in Sachßen, Thüringen und Meißen gemüntzten groschen, sowohl von denen daselbst ... vormahln gebräuchlichen schock-groschen als auch von denen entstandenen steuer-schocken [Wittenberg 1728]
  • schockgroschen: eine ehedem besonders in Sachsen sehr gangbare benennung solcher groschen, welche nach schocken gezählet wurden. die ältesten schockgroschen waren solche, deren 60 auf eine mark gingen
    1798 Adelung2 III 1618