Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schockzahl
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Schockwert
Schockzahl
, f.
I
(Anzahl an) Schocken (I)
- daß die landleute den kohl ... entweder in zehntfreiem acker bestellen oder davon den zehnten theil an reigen, scheffel, haufen, mandel- oder schockzahl ... dem zehntherrn abstatten1701 HalberstProvR. 113Faksimile - in Google Books
- wo die bauern überhaupt eine gewisse anzahl wispel oder schocke einzubringen verbunden sind, kann es der herrschaft gleichgültig seyn, wie viel der bauer jedes mahl nach dem verhältnisse seines gespannes aufladen kann und will. ihr ist es genug, wenn er die ihm obliegende wispel- und schock-zahl zu der angesetzten zeit richtig und ununterbrochen einfährt1789 Krünitz,Enzykl. 45 S. 216
II
Menge von 60 Stück?
- [nach martini] giebt jede parthey für die winterfischerey ein schockzahl fische1696 WollinTucker. 184