Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenbrot
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Schöffenbrot
, n.
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eine an Schöffen zu leistende Abgabe in Form von Brot
vgl.
Schöffenkuchen
- vier huben ..., die er im ... umb die erbfogteye und um sechs scheppfenbrot doselbist ... hat gegebin, als das auch in andern briefen ober die erbfogteye und die scheppinbrot wol ist begriffen1401 NeumarktRb. 255
- das ein unterschied sey zwischen den sechs schöppenbrodten, so die beckerzech dem rath alß ein accidens der erbvogtey und schrottambts reichen müeßen und den zwölf semmeln ... auf das burglehen1614 NeumarktRb. 295
- schöppenbrot: ... zu Halle in Sachsen gewisse brote, welche den schöppen alle hohe feste in das haus geschickt werden müssen1798 Adelung2 III 1632Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)