Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenbrot

Schöffenbrot

, n.

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eine an Schöffen zu leistende Abgabe in Form von Brot
  • vier huben ..., die er im ... umb die erbfogteye und um sechs scheppfenbrot doselbist ... hat gegebin, als das auch in andern briefen ober die erbfogteye und die scheppinbrot wol ist begriffen
    1401 NeumarktRb. 255
  • das ein unterschied sey zwischen den sechs schöppenbrodten, so die beckerzech dem rath alß ein accidens der erbvogtey und schrottambts reichen müeßen und den zwölf semmeln ... auf das burglehen
    1614 NeumarktRb. 295
  • schöppenbrot: ... zu Halle in Sachsen gewisse brote, welche den schöppen alle hohe feste in das haus geschickt werden müssen
    1798 Adelung2 III 1632