Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenerklärung
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Schöffenerkenntnis
Schöffenerklärung
, f.
wie Schöffengezeugnis
- scheffenerklehrung über E. Schenckin von S. ... zu B. gelegene vogteyen sambt der zubehörender gerechtigkeit1590 LuxembW.(Majerus) II 237
- [eine best. Aussage ist] nicht vor eine scheffen erklerung, sonder vor seine partikular meinung zu haltenoJ. LuxembW.(Majerus) I 248