Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenerklärung

Schöffenerklärung

, f.

wie Schöffengezeugnis 
  • scheffenerklehrung über E. Schenckin von S. ... zu B. gelegene vogteyen sambt der zubehörender gerechtigkeit
    1590 LuxembW.(Majerus) II 237
  • [eine best. Aussage ist] nicht vor eine scheffen erklerung, sonder vor seine partikular meinung zu halten
    oJ. LuxembW.(Majerus) I 248