Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schöffenfrei
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Schöffenbürgermeister
Schöffenbuße
Schöffendienst
(Schöffenei)
Schöffeneid
Schöffeneidsleistung
Schöffenerkenntnis
Schöffenerklärung
Schöffenessen
schöffenfähig
schöffenfrei
, adj.
wie schöffenbar
- doch en mut des rykes dienstman ouer einen schepen vryen man nicht tügenSspGl.(Augsb. 1516) 287 (zu SspLR. III 19)
- scheppenfreye leut sollen vnbesprochen sein an jhren ehren vnd gut das ist gantz frey. also das man sie an nichten schelten moͤge1574 Pölmann,Hdb. P iijrVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit