Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffengans
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Schöffenfürsprecher
Schöffengans
, f.
Gans als Abgabe, die ein Schöffe zu leisten hat
- es gibt auch ein jeder schepf zu M. jerlichen zwo schepfengenße, ein hun auf faßnacht [es folgen 12 Namen]1528 MittErfurt 50 (1935) 229