Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenlaube

Schöffenlaube

, f.

Gerichtsstätte eines Schöffengerichts 
  • er [Vogtmajor] wolle auf die scheffenleuffe gehen, und wan es dem sendtgericht beliebig were, könten sie auch ein par auß ihrem judicio dahin schicken
    1684 AachenZ. 6 (1884) 44