Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenlohn
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Schöffenkuchen
Schöffenkunde
(schöffenkundig)
Schöffenkür
Schöffenlade
Schöffenlaube
Schöffenlehen
(Schöffenletter)
Schöffenlohn
, m.
I
Entlohnung, Unterhalt eines Schöffen, hier: als Abgabe von best. Hofgütern (I 2)
bdv.:
Schöffenbelohnung
vgl.
Schöffengut (I)
- derhalben hat man uswendigen [Schöffen], damit dieselbige desto williger folgten, den scheffenlohn gebesseret und gemehret, daß man einem jeglichem ... jährlichs belohnen soll mit zweien dahler. folgen die erfen, so den scheffenlohn bezahlen. ein ... domcapitül salarirt von dem großen hof zwei scheffen1558 RhW. II 1 S. 236Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln