Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenmeisteramt
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(schöffenkundig)
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Schöffenlehen
(Schöffenletter)
Schöffenlohn
Schöffenmahl
(Schöffenmahnbrief)
Schöffenmeister
Schöffenmeisteramt
, n.
Posten, Stellung eines Schöffenmeisters
- so ist aber her M.P. zu künftiger scheffenmeister, [der] dass scheffenmeisteramt bekomen [wird]1560 G. Zeller, La réunion de Metz à la France II (1926) 332
- jeder, der in die gerichte oder zum schöppen-meister-ambt gekoren wird, [ist] ... einen ducaten ... in die lade ... abzugeben schuldig1709 AltpreußMschr. 38 (1901) 233