Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenmeisteramt

Schöffenmeisteramt

, n.

Posten, Stellung eines Schöffenmeisters 
  • so ist aber her M.P. zu künftiger scheffenmeister, [der] dass scheffenmeisteramt bekomen [wird]
    1560 G. Zeller, La réunion de Metz à la France II (1926) 332
  • jeder, der in die gerichte oder zum schöppen-meister-ambt gekoren wird, [ist] ... einen ducaten ... in die lade ... abzugeben schuldig
    1709 AltpreußMschr. 38 (1901) 233