Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenordnung

Schöffenordnung

, f.

Gerichtsordnung (II) eines Schöffengerichts 
  • [neue schöffen haben] als inen der vier und zwantziger brieff, desgleichen der schöffenbrieff und die schöffen ordnung ... vorgelesen worden, wie breuchlich, geschworen
    1587 HagenauStatB. 90
  • diese schöppen-ordnung soll ... jährlich ... zu sämptlicher herren collegen mehrem nachricht verlesen ... werden
    1670 AltpreußMschr. 38 (1901) 227
  • wir schöppen-meister, dessen compan und itzige sämptliche schöppen e.e. gerichts königl. stadt M. ... haben folgende schöppen-ordnung ... abgefaßet ... [Unterschrift:] A.C. p.t. schöppen-eltermann m. propria, C.P. p.t. schöppen-eltermanns compan
    1670 AltpreußMschr. 38 (1901) 223
unter Ausschluss der Schreibform(en):