Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffensache

Schöffensache

, f.

1Sache (I), die vor einem Schöffengericht verhandelt wird bzw. für die ein Schöffengericht zuständig ist
  • solle in scheffen-sachen jedesmahls vor erst die guͤte versuchet ... werden
    1592 (ed. 1740) MünsterPolO. 27
  • [Schöffeneid:] bei den schöppensachen ... will ich recht thun, und nach meinem besten wissen und vermögen meine meinung eröffnen, dem reichen als dem armen
    1645 Stölzel,GelRspr. I 329