Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenschein
Artikel davor:
Schöffenrecht
(Schöffenrechtigkeit)
Schöffenreferier
Schöffenregister
Schöffenreister
Schöffenrüge
Schöffensache
Schöffensäß
(Schöffenschaft)
(Schöffenschätzung)
Schöffenschein
, m., n.?
wie Schöffenurkunde, insb.: von Schöffen beurkundeter Schuldschein
- so hie des [Nachweis von Krankheit als Säumnisgrund] nu nyt gedaen en hefft vnd midler tyt nae vthwisen syns schepenschins, tho C. gegheuen, eyn tyt lang to paas gewest vnd nyt gefordert heb [wird die Klage abgewiesen]1541 DuisbNotgerProt. 105
- daß in zukunft dergleich ... schaͤdlich eingeschlichene scheffen-scheine in concursu creditorum keine praͤferenz vor anderen ordentlich errichteten gerichtlichen verschreibungen mehr zugelegt ... werden solle1753 Bewer,Samml. I 110Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf