Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffensenior
Artikel davor:
(Schöffenschelle)
Schöffenschilling
Schöffenschreiber
Schöffenschreiberamt
Schöffenschrein
(Schöffenschuldbrief)
Schöffenschuldig
Schöffenschwein
Schöffenschwester
Schöffensekretsiegel
Schöffensenior
, m.
wie Schöffenaltermann
bdv.:
Schöffenälteste,
Schöffenmeister
vgl.
Ratssenior
- [Sitzordnung:] der erste soll sein der regirende bürgemeister, und nechst diesem der richter ... hernach der stadtschreiber und regirende raths-senior, hierauf folgt der schöppen-senior benebst noch einem schöppen1657 MagdebGBl. 47 (1912) 194
- der schöppensenior herr G.C.S. ... hat [mit weiteren Gerichtspersonen] sogleich den anfang zum gerichtsbau gemacht1724 Merschel,Rawitsch 74