Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenstelle
Artikel davor:
Schöffenschwein
Schöffenschwester
Schöffensekretsiegel
Schöffensenior
Schöffenseß
Schöffensiegel
Schöffensiegelung
Schöffensitz
Schöffenspruch
Schöffenstatt
Schöffenstelle
, f., n.
Amt, Posten eines Schöffen
bdv.:
Schöffenamt,
Schöffenplatz
- wan ein scheffen oder geschworner dieses gerichts stirbt oder sein scheffenstell verlasset1635 RhW. II 2 S. 182Faksimile (ca. 171 KB)
- regierung bericht noch nicht einkommen, ob er zur scheppenstelle qualificirt1643 ProtBrandenbGehR. II 238Faksimile - in Google Books
- A.W., admodiator der rentei R., bittet, daß ihm die ... eröffnete scheffenstelle möge conferiret werden1661 ProtBrandenbGehR. VI 324
- daß ... die erledigte scheffenstelle auch hin und wieder unersetzt verbleiben1732 Bewer,Rechtsfälle V 6Faksimile - in Google Books
- da zuvor alle gesetzkenntniß bloß auf die gewohnheitsrechte eingeschraͤnkt war ... und durch die bekleideten schoͤffenstellen gleichsam ... erlernt wurden1791 Malblank,Kanzleiverf. I 13Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)