Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenstelle

Schöffenstelle

, f., n.

Amt, Posten eines Schöffen 
  • wan ein scheffen oder geschworner dieses gerichts stirbt oder sein scheffenstell verlasset
    1635 RhW. II 2 S. 182
  • regierung bericht noch nicht einkommen, ob er zur scheppenstelle qualificirt
    1643 ProtBrandenbGehR. II 238
  • A.W., admodiator der rentei R., bittet, daß ihm die ... eröffnete scheffenstelle möge conferiret werden
    1661 ProtBrandenbGehR. VI 324
  • daß ... die erledigte scheffenstelle auch hin und wieder unersetzt verbleiben
    1732 Bewer,Rechtsfälle V 6
  • da zuvor alle gesetzkenntniß bloß auf die gewohnheitsrechte eingeschraͤnkt war ... und durch die bekleideten schoͤffenstellen gleichsam ... erlernt wurden
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 13