Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenstrafe
Artikel davor:
Schöffensekretsiegel
Schöffensenior
Schöffenseß
Schöffensiegel
Schöffensiegelung
Schöffensitz
Schöffenspruch
Schöffenstatt
Schöffenstelle
Schöffenstimme
Schöffenstrafe
, f.
wie Schöffenbuße
- die schopfenstraffe; ... welichem die ertheilt, der verfelt 12 ℔1527 WürzbZ. I 1 S. 220Faksimile (ca. 172 KB)
- daß sie [gerichtsschöpfen] von gerichtsfellen und andern bueßen (außerhalb der schöpfenstraff und gerichtsacten) keine sonderbahre belohnung haben1576 WürzbZ. I 1 S. 262Faksimile (ca. 148 KB)
- wann einer umb die schöpfenstraff kömbt, daran gebüert ime zentgrafen fünf neue pfund und hat mein gnediger fürst und herr nichts an solcher straff1576 WürzbZ. I 1 S. 265Faksimile (ca. 125 KB)