Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenstube

Schöffenstube

, f.

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I Versammlungsraum der Schöffen, häufig im Rathaus, auch Aufbewahrungsort der Schöffenlade; auch Gerichtssaal der Schöffenstube (III) 
  • mit sulcher beweisunge hat jr vns an beyden teylen vor euch bescheiden alhieher in die scheppenstobe noch ynnehalt eynes vnuorserten scheppinbrieffis
    1458 MagdebR. II 2 S. 94
  • [ist der Herzog zu Liegnitz] von der röm. kay. majest. commissarien ... in bestricknus und gefencklich hafft eingenommen und etzliche tag aufm rhathaus in der schöppenstuben vorhalten ... worden
    1559 ZSchles. 4 (1862) 8
  • domit wir den hendeln, so in der schöppenstuebe zuvorsprechen in grosser anzahl teglich gelangen, desto besser ... obligen möchten
    1574 NArchSächsG. 8 (1887) 108
  • die schöppen sollen ... uf dem rathause aufgehen und in der schöppenstuben erscheinen, die sachen der burger, oder andere frembde sachen, so an den schöppenstuel zu versprechen geschickt, abfertigen
    1574 (Hs.) Leipzig/ZRG.2 Germ. 7 (1887) 111
  • das sigel der schöppen soll der schöppenmeister in bewahrung haben in einem kotichen in der schoppenstuben und doselbst verschlossen halten
    1574 (Hs.) Leipzig/ZRG.2 Germ. 7 (1887) 112
  • alle boten und spruche sollen an den schoppenmeister geweist werden, der soll die spruche annehmen mit dem urteilgelde und ... uff den volgenden tag ... in die schoppenstube bringen und in versamlung der schöppen vorfertigen lassen
    1574 (Hs.) Leipzig/ZRG.2 Germ. 7 (1887) 111
  • [hat man] die verhaffte G. ... vff der kleinen scheffenstauben wederumb furkommen laßen, ihre gesterige ... gethane bekandtnuß zu weder hollen
    1631 BonnArch. 5 (1893/94) 42
II (Termin der) Gerichtssitzung des Schöffengerichts 
bdv.: Schöffentag
  • hat sich H.H. vor euch in gehegtem dinge kegin dem erbarn N.F. vorwillet, das er ym C.A. in die neste scheppenstube ane hyndernis gestellin solde
    um 1490 RechterWeg I 185
  • J.S. hat sich mitsampt mir vorwillet auß sachin halbin yn die nehste scheppenstube zu komen bey vorlust der sache
    um 1490 RechterWeg I 510
  • solche frist hat er biß yn die neste scheppenstube 
    um 1490 RechterWeg II 961
  • auff folgenden sonnabend oder dinstag [wird] die schoeppenstube gehalten
    1591 BreslNGO. 2
III ein Schöffengericht; in Breslau tritt es außerhalb der ordentlichen Gerichtstage von Groß- und Kleinding zusammen
Sachhinweis: QDarstSchlesG. VII 82
  • [von gerichten:] die schoͤppenstube ... ist zu eigentlicher vorhoͤr der sachen vorordnet, ... darumb die klagen im großding, oder stadtrecht vnd kleinding fuͤrgetragen, mehrentheils auff bitt vnd begehren eines oder beyder part, oder aber von gerichts wegen in die schoͤppenstube ... genommen, allda eingeschrieben ... vnd eroͤrtert werden
    1591 BreslNGO. Art. 4
  • schöppenstube, ... an einigen orten auch ein mit schöppen besetztes gericht
    1798 Adelung2 III 1633
unter Ausschluss der Schreibform(en):