Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenstube
Artikel davor:
Schöffensenior
Schöffenseß
Schöffensiegel
Schöffensiegelung
Schöffensitz
Schöffenspruch
Schöffenstatt
Schöffenstelle
Schöffenstimme
Schöffenstrafe
Schöffenstube
, f.
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I
Versammlungsraum der Schöffen, häufig im Rathaus, auch Aufbewahrungsort der Schöffenlade; auch Gerichtssaal der Schöffenstube (III)
bdv.:
Schöffenkammer
vgl.
Schöffenhaus (I)
- mit sulcher beweisunge hat jr vns an beyden teylen vor euch bescheiden alhieher in die scheppenstobe noch ynnehalt eynes vnuorserten scheppinbrieffis1458 MagdebR. II 2 S. 94
- [ist der Herzog zu Liegnitz] von der röm. kay. majest. commissarien ... in bestricknus und gefencklich hafft eingenommen und etzliche tag aufm rhathaus in der schöppenstuben vorhalten ... worden1559 ZSchles. 4 (1862) 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- domit wir den hendeln, so in der schöppenstuebe zuvorsprechen in grosser anzahl teglich gelangen, desto besser ... obligen möchten1574 NArchSächsG. 8 (1887) 108
- die schöppen sollen ... uf dem rathause aufgehen und in der schöppenstuben erscheinen, die sachen der burger, oder andere frembde sachen, so an den schöppenstuel zu versprechen geschickt, abfertigen1574 (Hs.) Leipzig/ZRG.2 Germ. 7 (1887) 111Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- das sigel der schöppen soll der schöppenmeister in bewahrung haben in einem kotichen in der schoppenstuben und doselbst verschlossen halten1574 (Hs.) Leipzig/ZRG.2 Germ. 7 (1887) 112Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- alle boten und spruche sollen an den schoppenmeister geweist werden, der soll die spruche annehmen mit dem urteilgelde und ... uff den volgenden tag ... in die schoppenstube bringen und in versamlung der schöppen vorfertigen lassen1574 (Hs.) Leipzig/ZRG.2 Germ. 7 (1887) 111Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- [hat man] die verhaffte G. ... vff der kleinen scheffenstauben wederumb furkommen laßen, ihre gesterige ... gethane bekandtnuß zu weder hollen1631 BonnArch. 5 (1893/94) 42
II
(Termin der) Gerichtssitzung des Schöffengerichts
bdv.:
Schöffentag
- hat sich H.H. vor euch in gehegtem dinge kegin dem erbarn N.F. vorwillet, das er ym C.A. in die neste scheppenstube ane hyndernis gestellin soldeum 1490 RechterWeg I 185
- J.S. hat sich mitsampt mir vorwillet auß sachin halbin yn die nehste scheppenstube zu komen bey vorlust der sacheum 1490 RechterWeg I 510
- solche frist hat er biß yn die neste scheppenstubeum 1490 RechterWeg II 961
- auff folgenden sonnabend oder dinstag [wird] die schoeppenstube gehalten1591 BreslNGO. 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
III
ein Schöffengericht; in Breslau tritt es außerhalb der ordentlichen Gerichtstage von Groß- und Kleinding zusammen
Sachhinweis: QDarstSchlesG. VII 82
- [von gerichten:] die schoͤppenstube ... ist zu eigentlicher vorhoͤr der sachen vorordnet, ... darumb die klagen im großding, oder stadtrecht vnd kleinding fuͤrgetragen, mehrentheils auff bitt vnd begehren eines oder beyder part, oder aber von gerichts wegen in die schoͤppenstube ... genommen, allda eingeschrieben ... vnd eroͤrtert werden1591 BreslNGO. Art. 4Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- schöppenstube, ... an einigen orten auch ein mit schöppen besetztes gericht1798 Adelung2 III 1633Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)