Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenwahl

Schöffenwahl

, f.

wie Schöffenkür (I) 
  • das die furstliche oberkeit ... alsdann, so der scheffenstuel einer ledig ... wurde, denselben H.S. unverhindert der scheffenwale wider an dieselbig ledige stat ... insetzen sollen
    1514 MarburgRQ. I 249
unter Ausschluss der Schreibform(en):