Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenweib
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(Schöffenwache)
Schöffenwahl
(Schöffenwahre)
Schöffenwandel
Schöffenweib
, n.
Ehefrau eines Schöffen
- [ein neu erwählter Schöffe schuldet] den gerichten vor ihr gerechtigkeit den kießwein, darnach die supp, demnach ein gewohnlich scheffenessen, welches weret drei tag, und gehören zu solchem essen auch scheffenweiberoJ. LuxembW.(Majerus) I 79