Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schöffenweise
Artikel davor:
Schöffentumssiegel
Schöffenurkunde
Schöffenurteil
(Schöffenverwinn)
(Schöffenwache)
Schöffenwahl
(Schöffenwahre)
Schöffenwandel
Schöffenweib
Schöffenwein
schöffenweise
, adv.
nach Art und Weise von Schöffen
- das ihrem gesetzten stadtrichtern sechs rathmanne, so deßelben jahres zur stedte sitzen, das gerichte schöppenweise zu verhegen zugeordenet werden sollen1606 BrandenbSchSt. II 321