Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenwerk

Schöffenwerk

, n.

Angelegenheit, Sache, Zuständigkeit eines Schöffengerichts 
  • was von einem bergkvogt, schoͤpffenmeister vnd schoͤpffen gesprochen oder bedingt wirdt, das schoͤpffenwerck ahntrifft, das soll bey macht pleiben
    1543 HessSamml. I 134