Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schön
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Schole
1Scholle
2Scholle
(Schollebot)
(Schollenkrame)
Scholschatz
schön
, adj., adv., schon, adv.I klar, hell, glänzend, leuchtend; bei schönem Tag (und scheinender Sonne) bei hellem Tageslicht, dh. (noch) am Tag iU. zur Nachtzeit; ua. bei Käufen angeführt zum Beweis des rechtmäßigen Erwerbs (iU. zu Diebesgut, das heimlich zur Nachtzeit ver- und gekauft wird)
II gutaussehend, hübsch, wohlgefällig; verführerisch; schöne Frau auch: Gesellschafterin; Prostituierte
III gesund (aussehend), frei von Krankheit (scheinend); unversehrt
IV stattlich, ebenmäßig (im Wuchs)
V herrschaftlich, aufwändig, prachtvoll; auf feierliche Weise
VI qualitativ hochwertig; gut, fein
- 1 von Wasser: sauber, klar
- 2 von Brot: fein; aus feinem Mehl gemacht; auch: weiß
- 3 schönes Werk wie Schönwerk
- 4 von Speisen: gut, wohlschmeckend
- 5 von Kleidern und Wäsche: fein, vornehm; weiß?; schönes Laken Tischtuch
- 6 von Ausrüstung: geeignet, gut
- 7 von Fleisch: gesäubert, weiter verarbeitet, von unedlen Teilen befreit
VII angemessen, passend, korrekt
VIII nützlich, vorteilhaft, günstig; in Bezug auf Wind oder Wetter: gute Bedingungen bietend, zB. für Ernte, Viehaustrieb, für die Schiffsreise
IX von Schuld frei; unbescholten, ehrbar
X präzise, klar, treffend
XI bedeutend, beachtlich, weitreichend
XII vollständig; ganz und gar
XIII hoch; schönst bieten das höchste Gebot abgeben
XIV von Gewässern: frei von Klippen, Untiefen uä., daher gut und gefahrlos zu befahren
XV bei Verwandtschaftsbezeichnungen zur Kennzeichnung angeheirateter Familienmitglieder; mit Herr und Frau zur Bezeichnung der Großeltern