Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schön

schön

, adj., adv., schon, adv.
I klar, hell, glänzend, leuchtend; bei schönem Tag (und scheinender Sonne) bei hellem Tageslicht, dh. (noch) am Tag iU. zur Nachtzeit; ua. bei Käufen angeführt zum Beweis des rechtmäßigen Erwerbs (iU. zu Diebesgut, das heimlich zur Nachtzeit ver- und gekauft wird)
II gutaussehend, hübsch, wohlgefällig; verführerisch; schöne Frau auch: Gesellschafterin; Prostituierte
III gesund (aussehend), frei von Krankheit (scheinend); unversehrt
  • 1 von Menschen
  • 2 von Tieren
IV stattlich, ebenmäßig (im Wuchs)
  • 1 von Menschen
  • 2 von Bäumen, Büschen uä.
V herrschaftlich, aufwändig, prachtvoll; auf feierliche Weise
VI qualitativ hochwertig; gut, fein
  • 1 von Wasser: sauber, klar
  • 2 von Brot: fein; aus feinem Mehl gemacht; auch: weiß
  • 3 schönes Werk wie Schönwerk 
  • 4 von Speisen: gut, wohlschmeckend
  • 5 von Kleidern und Wäsche: fein, vornehm; weiß?; schönes Laken Tischtuch
  • 6 von Ausrüstung: geeignet, gut
  • 7 von Fleisch: gesäubert, weiter verarbeitet, von unedlen Teilen befreit
VII angemessen, passend, korrekt
VIII nützlich, vorteilhaft, günstig; in Bezug auf Wind oder Wetter: gute Bedingungen bietend, zB. für Ernte, Viehaustrieb, für die Schiffsreise
IX von Schuld frei; unbescholten, ehrbar
X präzise, klar, treffend
XI bedeutend, beachtlich, weitreichend
XII vollständig; ganz und gar
XIII hoch; schönst bieten das höchste Gebot abgeben
XIV von Gewässern: frei von Klippen, Untiefen uä., daher gut und gefahrlos zu befahren
XV bei Verwandtschaftsbezeichnungen zur Kennzeichnung angeheirateter Familienmitglieder; mit Herr und Frau zur Bezeichnung der Großeltern