Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schönbuchsgericht

Schönbuchsgericht

, n.

Gericht für Verstöße gegen die Schönbuchsordnung 
  • dieses schönbuchgericht wird nunmehr viel jahre her nicht mehr, sondern nur dieses observirt, was strafbare sachen vorfallen, werden selbige in den bestimmten vier orten ... quartaliter durch den waldvogt mit zuziehung seiner untergebenen schönbuchforstknechte und jedes ort urkundlich beiwohnenden schultheißen ... eröffnet und abgestraft
    1628 DarstWürtG. XIX 75