Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schönbuchsrecht
Artikel davor:
Schönbrot
Schönbrotgeld
(Schönbruder)
Schönbuchsfrevel
Schönbuchsgefälle
Schönbuchsgenosse
Schönbuchsgerechtigkeit
Schönbuchsgericht
Schönbuchsmiete
Schönbuchsordnung
Schönbuchsrecht
, n.
Nutzungsrecht im Schönbuch; auch das Verzeichnis darüber
bdv.:
Schönbuchsgerechtigkeit
- [Aufschrift eines Urbars] schonbuchs recht und gefell1383 DarstWürtG. XIX 15
- [alle, die] schönbuchsrecht haben, mögen mit ihren rossen und rinderhaftem vieh ... den ordentlichen waidgang und viehtrieb [gebrauchen]1552/53 DarstWürtG. XIX 35
- usserhalb der bannwälder [mag] ... jeder, der in der müeth gesessen und schönbuchsrecht hat, darin [Schönbuch] hauen und daraus führen ... allerlei grün und stehend holz [ausgenommen allein buchen und eichen holz]1552/53 DarstWürtG. XIX 35