Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schönbuchsrecht

Schönbuchsrecht

, n.

Nutzungsrecht im Schönbuch; auch das Verzeichnis darüber
  • [Aufschrift eines Urbars] schonbuchs recht und gefell
    1383 DarstWürtG. XIX 15
  • [alle, die] schönbuchsrecht haben, mögen mit ihren rossen und rinderhaftem vieh ... den ordentlichen waidgang und viehtrieb [gebrauchen]
    1552/53 DarstWürtG. XIX 35
  • usserhalb der bannwälder [mag] ... jeder, der in der müeth gesessen und schönbuchsrecht hat, darin [Schönbuch] hauen und daraus führen ... allerlei grün und stehend holz [ausgenommen allein buchen und eichen holz]
    1552/53 DarstWürtG. XIX 35