Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schönbuchsrügung

Schönbuchsrügung

, f.

Verfolgung eines Vergehens gegen die Nutzungsrechte im Schönbuch; auch die dafür anfallenden Kosten
  • etliche einsaͤssen in der schoͤnbuchsmieth so trozig ..., dass sie ungescheut in den Schoͤnbuch fallen ..., solches mit erlegung einer schoͤnbuchsfrevel buͤssen ... zusamt der schoͤnbuchs-ruͤgung 10 gulden straf bezahlen
    1581 SchwäbWB. VI Nachtr. 3034
  • was von alters her schönbuchrügung um verhauen von gebanntem holz gewesen, das soll schönbuchrügung sein, heißen und bleiben
    1796 DarstWürtG. XIX 101