Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schönbuchsrügung
Artikel davor:
Schönbrotgeld
(Schönbruder)
Schönbuchsfrevel
Schönbuchsgefälle
Schönbuchsgenosse
Schönbuchsgerechtigkeit
Schönbuchsgericht
Schönbuchsmiete
Schönbuchsordnung
Schönbuchsrecht
Schönbuchsrügung
, f.
Verfolgung eines Vergehens gegen die Nutzungsrechte im Schönbuch; auch die dafür anfallenden Kosten
vgl.
Schönbuchsfrevel
- etliche einsaͤssen in der schoͤnbuchsmieth so trozig ..., dass sie ungescheut in den Schoͤnbuch fallen ..., solches mit erlegung einer schoͤnbuchsfrevel buͤssen ... zusamt der schoͤnbuchs-ruͤgung 10 gulden straf bezahlen1581 SchwäbWB. VI Nachtr. 3034Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was von alters her schönbuchrügung um verhauen von gebanntem holz gewesen, das soll schönbuchrügung sein, heißen und bleiben1796 DarstWürtG. XIX 101