Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schönete

Schönete

, f.

schweiz.
(brennbare) Feld- und Wiesenabfälle
  • dass das ausgekündte mandat der schönetenfeüren halber in etwas gemülteret und die schöneten wiederumb mögen angezindt werden
    1723 SchweizId. VIII 872
unter Ausschluss der Schreibform(en):