Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schönfärber
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(Schonenfahrt)
(Schonenmarkt)
Schonenreise
Schönete
(Schonezeit)
Schönfarbe
Schönfärber
, m.
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(zunftgebundener) Tuchfärber, spezialisiert auf helle und haltbare Farben (iU. zum Schwarzfärber)
- soll von denen schwartzfaͤrbern, durch welche bishero an einigen orten denen schoͤnfaͤrbern die nahrung ... entzogen, durchaus nicht verstattet werden, tuͤcher ... zu faͤrben1687 CCMagdeb. III 367
- soll der schoͤnfaͤrber auf einem bley seinen nahmen und petschafft an das gefaͤrbte tuch hangen1723 CCMarch. V 2 Sp. 351Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- das blau faͤrben den schoͤn-faͤrbern allein zukaͤme1757 Estor,RGel. I 116Faksimile (ca. 153 KB)
- [ursachen, welche] die schoͤnfaͤrber ... bewogen, theils eigene zuͤnfte aufzurichten und zunftrechte zu erlangen1776 Bergius,NPolKamMag. II 290
- die schoͤnfaͤrber sollen alle tuͤcher recht aufrichtig durch und durch so faͤrben, daß die farbe, so lange das tuch halten kann, auch halte1777 Krünitz,Enzykl. XII 81
- schoͤnfaͤrber ... faͤrben die ganz wollene, ganz und halb seidene Zeuge, und doͤrfen nicht druken1779 Weisser,RHandw. 294Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kein schoͤn- und tuchfaͤrber soll ein hiesiges tuch ... faͤrben, welches nicht gehoͤrig geschauet ist1785 BrschwWolfenbPromt. V 135
- zu den beckern gehoͤren die ... faͤrber, so wohl schwarzfaͤrber ... als schoͤnfaͤrber1787 v.Melle,Lübeck 126
- [wollfaͤrberey:] der schwarz- und schoͤnfaͤrber zählt 5 hauptfarben, blau, roth, gelb, braun und schwarz, aus denen er durch sorgsame mischung alle übrige hervorzubringen weiß. tücher und garne müssen nicht nur durch reinigen und waschen, sondern auch durch einen sud oder ansud zur annahme der farbe vorbereitet werdenF.E. Petri, Lehrbuch der Gewerbkunde (Leipzig 1807) 59