Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schöngeben
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Schönete
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Schönfarbe
Schönfärber
Schönfärberei
Schönfeuer
Schönfrau
Schönfrauenlehen
schöngeben
, v.I von Menschen: für gesund, für nicht ansteckend erklären
II von Tieren: nach einer Qualitätskontrolle zum Verkauf freigeben