Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schöpfer

2Schöpfer

, m.

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Werkzeug zum Schöpfen, Schöpfkelle; hier zum Abmessen einer Abgabe; auch als Maß für trockene Waren
bdv.: Schöpfe (I)
  • tachtendeel van de zoutmate dat hout xviii sceppers, een half pinte, al vol gestreecken mate
    1445 Brielle(Jager) 120 [ebd.ö.]
  • desgleichen solle ... der schöpfer ..., warmit der zehend ausgeschöpfet wird, zu keinem vortheil zugerichtet und dabei einige patheylichkeit verspührt und befunden würde, selbige alsobald abgeschaft ... werden.
    1676 RheingauLändlRQ. 110
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