Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schöps
Artikel davor:
Schöpf'simmer
Schöpfung
Schoppen
schoppen
Schoppenbrauer
1Schopper
Schoppergeselle
Schopperhandwerk
Schopperknecht
Schoppermeister
1Schöps
, m.
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Hammel, kastrierter Schafsbock; va. in Schlachtbestimmungen
bdv.:
Hammel
- 100 schepczen1438 DOrdGrZinsb. 55
- schopse, bocke, ochsen und alle menliche thier gehoren czu deme erbeum 1490 RechterWeg II 760
- es soll auch ein jeder landfleischer bey verlust seiner banck ... monatlich vier schoͤpse herein schlachten und zu marckte bringen1634 LeipzStO. 431Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wenn ... keine schöpsse im fleischer hoffe vorhanden sein, mag mann dennoch dieses ... in die bäncke bringen, doch soll er solches ... denen eltesten zu wissen thun, bey straffe 1 mk.1666 Adler,PolnFleischer. 148
- alle schafe und schoͤpse, so die fleischer weiden, sollen desselben ortes geschlachtet und ausserhalb nicht verkauffet ... werden1666 GothaLO. II 3 Tit. 42Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß gleich nach publicirung dieses unsers generals, einiges kalb, castraun, scheps, oder schaaf ... an keinen andern orth, als allein im tieffen graben in unserer stadt Wienn allhier verkaufft ... worden1698 CAustr. I 101Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
Artikel danach:
2Schöps
Schöpsenfleisch
Schöpsschank
Schor
1Schore
2Schore
1(schoren)
2schoren
Schorf