Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schokolade

Schokolade

, f.

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eine Süßigkeit aus Kakaobohnen; auch als Getränk
  • daß eine adeliche ... einen trunck chocolate statt des zuckers mit ratten-kraut süß gemacht, fuͤnff persöhnen [überlebten]
    E.W. Happel, Gröste Denkwürdigkeiten der Welt IV/1 (Hamburg 1688) 288
  • apotheker, schenken, ... welche thee, caffee und chocolate im getraͤnke verkaufen, ... sollen alle woche an licent ... bezahlen 18 mgr.
    1714 Spittler,Hannover II 353
  • materialisten betriegen ... wenn sie die chocolate mit darunter gemischten mandeln, castanien ... verfälschen und doch vor die beste spanische ausgeben
    1721 Hönn,Betrugslex.1 I 249
  • soll denenselben [juden] ... zu handeln und verkehr zu treiben nachgegeben seyn, naͤmlich: ... mit thée, caffée, chocolade und ... tobacke
    1756 NCCPruss. II 132
  • licent von ... vorzuͤglich zum luxu gehoͤrigen stuͤcken: ... licent von der im lande verfertigten chocolade auf 6 mgr. vom pfunde ... herabgesetzt
    1783 Bergius,SammlLandesG. IV 233
unter Ausschluss der Schreibform(en):