Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schokolade
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, f.
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eine Süßigkeit aus Kakaobohnen; auch als Getränk
- daß eine adeliche ... einen trunck chocolate statt des zuckers mit ratten-kraut süß gemacht, fuͤnff persöhnen [überlebten]E.W. Happel, Gröste Denkwürdigkeiten der Welt IV/1 (Hamburg 1688) 288
- apotheker, schenken, ... welche thee, caffee und chocolate im getraͤnke verkaufen, ... sollen alle woche an licent ... bezahlen 18 mgr.1714 Spittler,Hannover II 353
- materialisten betriegen ... wenn sie die chocolate mit darunter gemischten mandeln, castanien ... verfälschen und doch vor die beste spanische ausgeben1721 Hönn,Betrugslex.1 I 249
- soll denenselben [juden] ... zu handeln und verkehr zu treiben nachgegeben seyn, naͤmlich: ... mit thée, caffée, chocolade und ... tobacke1756 NCCPruss. II 132Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- licent von ... vorzuͤglich zum luxu gehoͤrigen stuͤcken: ... licent von der im lande verfertigten chocolade auf 6 mgr. vom pfunde ... herabgesetzt1783 Bergius,SammlLandesG. IV 233