Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scholarch
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Schokolade
Scholar
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, m.
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Aufseher, Verwalter einer oder mehrerer Schulen
bdv.:
Schulherr (I)
- die vom ministerio berathschlagten schulsachen werden den scholarchis, welche sie ferner, da es noth ist, an ein e.r. bringen, angezeiget1585 Rostock/Sehling,EvKO. V 298Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- dem rectori ... obligt, den predigeren, scholarchen van der scholmeisteren nerstigkeit [Sorgfalt] und lerend rede und antwort to geven1596 Emden/Sehling,EvKO. VII 1 S. 520Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [daß in allen städten] gewisse personen zu auffsehern vnd vorstehern oder scholarchen der schulen sollen benennet ... werden, auff daß sie auff der präceptorn leben vnd wandel, ampt vnd verrichtung ... achtung geben vnd sonst alles, was zum schuelregiment gehörig, befördern1618 Hessen/SchulO.(Vormbaum) II 191Faksimile - in Google Books
- der pedell soll auch darauf achtung haben, ob einer von den professoren etwa eine lection versäumet, und solches alle monat dem ältesten scholarchen durch uebergebung eines zettels andeuten1652 Hamburg/SchulO.(Vormbaum) II 433Faksimile - in Google Books
- [sollen die jenige, so] privat- und nebenschulen zu halten vnd ahnzulegen gesinnet, sich zuforderst bey denen scholarchen anmelden und über ihre eigene qualitaeten [sich examiniren lassen]1697 Kassel/SchulO.(Vormbaum) II 755Faksimile - in Google Books
- dass zwey scholarchen, deren einer der stadtpfarr ..., der andere ... der herr königs-richter sein, und das schul-wesen nach allem vermögen in vigore zu erhalten, ... sein sollen1724 SiebbSchulO. I 139
- die schul-diener sollen ... ohne ... erlaubnis wenigstens zweyer von den herren scholarchen sich niemalen von der schule absentiren1738 Heilbronn/SchulO.(Vormbaum) III 437Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schul-examina und visitationes [obliegen] ... denen, die absonderlich zu scholarchen und schul-inspectoren verordnet sind1752 SammlVerordnHannov. II 747Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)