Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scholarchat
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Scholarchat
, n.
Amt und Tätigkeit eines Scholarchen; Behörde, Kollegium zur Schulaufsicht
bdv.:
Scholarchatamt,
Schulherrenamt
- das ehemalige scholarchat oder iezo an dessen stelle gekommene geistliche gericht1731 AnmFrankfRef. I 721
- bey dieser ... schulversammlung, welcher gesamte praeceptores beywohnten, [könte] ... bekannt gemacht werden, wann etwaß von dem löbl. scholarchat und schulconvent ... zu erinnern wäre1752 MGPaed. 27 S. 267
- [Marg.: scholarchat] anno 1624 [seyen] die ober-scholarchen catholisch gewesen ..., wobey es dann auch von rechtswegen zu verbleiben haͤtte1758 Stetten,AugsbG. II 1105
- das scholarchat: dessen [scholarch] amt und würde, zuweilen auch dessen wohnung1798 Adelung2 III 1618Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)