Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoppermeister

Schoppermeister

, m.

Schiffbaumeister
  • es waͤre ... bey einem meistersalz ein hallasch also schadhaft und abgefuͤhrt, daß er ohne gefahr nicht mehr zu gebrauchen; mag man ihme zwar dahinten lassen, dieses aber allweg bey des baierischen salzfertigers, und der schoppermeister zu L. erkanntnuß stehen solle
    1616 Lori,BairBergr. 490