Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schorf

Schorf

, m.

die Tierkrankheit Krätze, Räude; daran erkrankte Tiere müssen isoliert werden
  • solte jemandes pferd mit schorf oder einer andern schmitzhafften kranckheit befallen werden, so soll der eygenthümer deßen solch ungesundes pferd sofort ... beyseite bringen
    1706 SchleswDorfO. 219
  • sollen auch jemandes ... pferde und vieh mit dem schorf oder andere ansteckenden seuche behaftet werden, ist der eigener sothaner pferde ... es gäntzlich aus der gemeinen weyde zu nehmen ... schüldig ... wer dawieder handelt, verfällt in wilkührlicher herschafftlicher brüche und nachbahrl[icher] strafe von 24 ß
    1753 SchleswDorfO. 353