Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (schorficht)

(schorficht)

, adj.

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wie schorfig 
  • daß ... schorfichte pferde sogleich ... in die torfkuhle gestürtzet und das lungensüchtige vieh todt gemachet ... werden solle
    1709 SchleswDorfO. 827
  • soll solches ... vieh ... besichtiget werden, ob es auch kranck, rotz- und schorfigt, auch auf verlangen einen eidlichen attest produciret werden, daß solches von gesunden orte und der verkäufer mit recht dabey gekommen und nicht gestohlen worden, bey erlegung 24 ß brüche
    1754 SchleswDorfO. 705
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