Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 7Schoß

7Schoß

, m.?

Ausschuss, Körperschaft
  • der land-voigt zu W. soll auch schoß unsere erbar mann aus der pflege zu W. zu sich nehmen und dazu geloben und schweren laßen, und mit den ein hoff-gerichte daselbst ... unsern herrn mannen [bestellen und sitzen]
    1437/1712 Lünig,RA. VIII 1 S. 216
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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