Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßausreiter
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7Schoß
(Schoßamt)
Schoßausreiter
, m.
berittener Gehilfe eines Steuereinnehmers
bdv.:
Schoßbereiter
vgl.
Kreisausreiter,
Landreiter
- die land-reitere wie auch die craͤyß- und schoß-außreitere [sollen] ... acht geben ..., daß ... schaͤfer [die diese ordnung uͤberschreiten] nicht gehalten oder geduldet werden1683 CCMarch. V 3 Sp. 160Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin