Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßbarkeit
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1Schoß
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5Schoß
6(Schoß)
7Schoß
(Schoßamt)
Schoßausreiter
schoßbar
Schoßbarkeit
, f.
Verpflichtung, 3Schoß (I) zu entrichten
- dem raht [soll] davon jaͤhrlich das schoßgeben und andere schuldige pflicht geleistet werden, ... ausbeschieden die guͤter, davon uns der zehende pfennig gereicht und bezahlt, und die also der schoßbarkeit dadurch erledigt seyn1577/83 LünebRef. 814Faksimile - in Google Books
- burmeister und gastmeister [sollen] aus den 4. quartal-schoß-registern ausgezogen und ... zu end derselbigen register unter einem sonderlichen titul ordentlich angeschrieben werden, damit sie in der schoßbarkeit bleiben1577/83 LünebRef. 814Faksimile - in Google Books