Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schosserei

Schosserei

, f.

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Amt, Stellung eines 1Schossers; auch das Amtsgebäude
  • vnserm spittelmeister ampt vnd schosserye nicht entseczen
    1412 DresdUB. 130
  • einen ... kostbaren schloß-hof, schoͤsserey und andere herrschaffts-gebaͤude
    1721 Knauth,Altenzella VI 77
unter Ausschluss der Schreibform(en):