Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schoßordnung

Schoßordnung

, f.

amtliches Regelwerk 3Schoß (I) betreffend
  • nachdem sich bis anhero in ausbringung, einnehmung auch wieder einbringung der schoͤsse in unsern staͤdten viel unordnung zugetragen, ... [haben] wir ... uns nachfolgender schoß-ordnung entschlossen
    1571 CCMarch. IV 3 Sp. 3
  • von jedem schock der liegenden grunde und stehenden erbe, der schoß-ordnung zuentgegen, ... mehr nicht allß einen schilling genommen
    1606 ActaBrandenb. II 461
  • daß ihr [staͤdte] ... zu abtrag eurer schoͤsse zu jeder schoßzeit euch selbst anschicken, ... dieselben, so sich dessen unwillig weigern, der schoß-ordnung gemaͤß, gebuͤrlich darzu compelliren und anhalten sollet
    1670 CCMarch. IV 3 Sp. 28
  • alle schoßfaͤhige buͤrger ... werden aufgefordert, der neuen schoßordnung zufolge, den schoß in person zu bringen ... oder ... versiegelt durch einen andern schoßbuͤrger bringen zu lassen
    SammlBremVerordn. 1813 S. 45
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